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26.04.2010
WKÖ
Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung durch Vulkanausbruch?Die Dienstfreistellung mit Entgeltfortzahlung ist laut Wirtschaftskammer Österreich auf Folgen des isländischen Vulkanausbruches nicht anwendbar. Der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjalla hat europaweit zu einem Fluchoaos und teilweisem Luftverkehrsstillstand geführt. Noch immer sitzen viele Urlauber und Dienstreisende an ihren Destinationen fest und können erst in einigen Tagen oder gar Wochen zurückkehren. Wie sieht es aber nun bezüglich der Entgeltfortzahlung dieser Mitarbeiter aus? Kein Anspruch auf EntgeltfortzahlungDaher handelt es sich nach Ansicht der WKÖ nicht um einen Fall der Dienstfreistellung mit Entgeltfortzahlung nach § 8 Abs 3 Angestelltengesetz. Sollten Beschäftigte im Urlaub aufgrund der Folgen des Vulkanausbruchs verspätet an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, gilt daher für Angestellte und Arbeiter dasselbe: nämlich dass grundsätzlich kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Kollektivverträge können abweichende Regelungen enthalten. Dienstverhinderung liegt in der Sphäre des DienstgebersAnders ist die Situation, wenn der Arbeitnehmer verspätet von einer Dienstreise zurückkehrt: Die Dienstverhinderung liegt grundsätzlich in der Sphäre des Dienstgebers, der das Entgelt auch für die ausfallenden Arbeitszeiten bezahlen muss. rhu |
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