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20.05.2010
Abgabenänderungsgesetz 2010
Änderungen bei UmsatzsteuervoranmeldungDurch den Beschluss des Abgabenänderungsgesetzes 2010 werden Kleinunternehmer entlastet, da sie Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) von nun an nicht mehr monatlich sondern nur mehr vierteljährlich vornehmen müssen. Mit dem Beschluss des Abgabenänderungsgesetzes 2010 im Nationalrat wurden auch Änderungen umsatzsteuerlicher Meldepflichten beschlossen. Bisher hatte ein Unternehmer seinem Finanzamt erst dann eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) zu übersenden, wenn sein Vorjahresumsatz 100.000 EUR überstiegen hat (aber auch unter dieser Grenze waren Voranmeldungen vom Unternehmer zu erstellen und unternehmensintern aufzubewahren). Ab Beginn des kommenden Jahres sind UVA bereits ab einem Jahresumsatz von 30.000 EUR der Finanzverwaltung zu übermitteln. Dieser (geringfügigen) Mehrbelastung stehen jedoch beträchtliche Liquiditätseffekte und administrative Entlastungen gegenüber. So müssen Kleinunternehmer Umsatzsteuererklärungen erst ab einem Jahresumsatz von 30.000 EUR (und nicht wie bisher schon ab 7.500 EUR) abgeben. Außerdem können UVA künftig bis zu einem Jahresumsatz von 100.000 EUR nur vierteljährlich abgegeben werden. Bis jetzt war das nur möglich, wenn der Umsatz 30.000 EUR nicht überstiegen hat. rhu |
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